Art. 50 EU AI Act: Die 5-Punkte-Checkliste für Unternehmen
Ab dem 2. August 2026 müssen Chatbots sich als KI zu erkennen geben und KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jedes Unternehmen mit einem Chatbot auf der Website oder KI-generierten Inhalten im Marketing. Diese Checkliste zeigt, was konkret zu tun ist.
Stand: Juli 2026 — keine Rechtsberatung
Art. 50 gilt unabhängig von der Risikoklasse und kennt keine Größenschwelle. Er greift in vier Situationen:
Chatbots, Voice-Bots und KI-Assistenten müssen so gestaltet sein, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen — es sei denn, es ist aus dem Kontext offensichtlich.
Anbieter generativer Systeme müssen Outputs (Text, Bild, Audio, Video) maschinenlesbar als KI-generiert markieren, z. B. über Metadaten oder Wasserzeichen.
Wer solche Systeme betreibt, muss die betroffenen Personen über den Einsatz informieren.
Betreiber müssen Deepfakes sichtbar kennzeichnen — ebenso KI-generierte oder -manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren.
Bis zum 2. August 2026 sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben:
Generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt sind, haben für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Alle übrigen Pflichten — insbesondere die Chatbot-Offenlegung und die sichtbare Deepfake-Kennzeichnung — gelten ab dem 2. August 2026 ohne Aufschub.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur die zentrale KI-Marktüberwachung.
Ja. Art. 50 kennt keine Größenschwelle — entscheidend ist, ob ein KI-System direkt mit Menschen interagiert oder Inhalte generiert. Auch ein kleiner Webshop mit Chatbot ist betroffen.
Nein. Die Information muss die betroffene Person im Moment der Interaktion erreichen — beim Chatbot also direkt im Gespräch, spätestens bei der ersten Interaktion, klar und unübersehbar.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachung übernehmen.
Ja. Die Offenlegungspflicht beim Chatbot trifft den Anbieter über das Design des Systems, aber als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass die Kennzeichnung in Ihrem Einsatzkontext tatsächlich ankommt — und Deepfake- sowie Text-Kennzeichnungspflichten treffen direkt den Betreiber.
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