EU AI Act: Was Unternehmen jetzt nachweisen müssen
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 des EU AI Act jedes Unternehmen, das KI einsetzt oder betreibt, für ausreichende KI-Kompetenz der beteiligten Personen zu sorgen. Ab dem 2. August 2026 beginnt die Marktüberwachung — dann solltet Ihr Nachweise vorlegen können. Dieser Leitfaden zeigt, was konkret zu tun ist, und stellt Euch ein praxistaugliches Nachweis-Kit für KMU bereit.
Stand: Juli 2026 — keine Rechtsberatung
Die Pflicht greift breit und kennt keine Größenschwelle. Sie betrifft nicht nur KI-Entwickler, sondern jedes Unternehmen, das KI im Betrieb nutzt:
Sobald Ihr KI-Systeme einsetzt — und sei es nur ChatGPT, Microsoft Copilot oder ein Website-Chatbot — gilt Art. 4. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe.
Die Pflicht trifft sowohl Anbieter (wer KI entwickelt oder in Verkehr bringt) als auch Betreiber (wer KI im eigenen Namen nutzt). Die meisten Mittelständler sind Betreiber.
Dass die KI von einem Anbieter stammt, entbindet Euch nicht. Eure Mitarbeitenden müssen die eingesetzten Systeme kompetent und sicher bedienen können.
Die Kompetenz-Pflicht gilt bereits. Ab dem 2. August 2026 übernimmt in Deutschland die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung und kann Nachweise verlangen.
Der AI Act verlangt keine Zertifikate und keine einheitliche Schulung für alle. Die Kompetenz muss risiko- und rollenangemessen sein: Wer nur einen KI-Assistenten bedient, braucht anderes Wissen als wer über eine KI-Einführung entscheidet oder Systeme technisch betreibt. Der Gesetzgeber hat die Pflicht bewusst als best-efforts-Ansatz ausgestaltet — verhältnismäßig zur tatsächlichen KI-Nutzung.
Mitarbeitende, die KI-Tools im Alltag nutzen, brauchen Grundlagen: Wie funktioniert generative KI grob, was sind Halluzinationen und Grenzen, welche Daten dürfen nie eingegeben werden, wie werden Ergebnisse geprüft.
Führung und Verantwortliche brauchen Überblick über den rechtlichen Rahmen (AI Act, DSGVO), die Risikoklassen, Governance und Haftungsfragen — genug, um KI-Einführungen sauber zu steuern.
Wer KI baut, integriert oder betreibt, braucht vertieftes Wissen: Modell- und Datenauswahl, Sicherheit, Bias, Monitoring und technische Dokumentation der eingesetzten Systeme.
Wichtig: Die Pflicht umfasst auch die Dokumentation. Der AI Act schreibt keine bestimmte Form vor, aber Ihr solltet nachweisen können, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde. Genau dafür ist das Nachweis-Kit unten gedacht.
So setzt Ihr die KI-Kompetenz-Pflicht pragmatisch und nachweisbar um:
Vier sofort einsetzbare Vorlagen, mit denen Ihr die Kompetenz-Pflicht dokumentiert: Rollen-/Zielgruppen-Matrix, Lernziel-Matrix je Rolle, Schulungsnachweis-Vorlage und eine pragmatische KI-Nutzungsrichtlinie. Kein Download nötig — Ihr schaltet das Kit direkt hier frei und könnt es drucken oder als PDF sichern.
Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 50 (Kennzeichnung) greifen zusammen: Eure Teams müssen kompetent sein — und Eure KI-Systeme müssen sich als solche zu erkennen geben. Wer beides zum 2. August 2026 im Griff hat, ist auf die Marktüberwachung vorbereitet.
Zur Art.-50-Kennzeichnungs-ChecklisteJa. Art. 4 kennt keine Größenschwelle. Sobald ein Unternehmen KI-Systeme einsetzt oder betreibt — auch nur ChatGPT oder Microsoft Copilot — muss es sicherstellen, dass die damit befassten Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Der Aufwand ist für einen Kleinbetrieb aber deutlich geringer als für einen Konzern.
Ein Video kann Teil der Schulung sein, reicht allein aber selten. Die Kompetenz muss risiko- und rollenangemessen sein und zu den konkret eingesetzten KI-Systemen passen. Entscheidend ist außerdem der Nachweis: Wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult? Ein anonymes Video ohne Teilnehmerdokumentation erfüllt das nicht.
Sinnvoll sind: welche KI-Systeme im Einsatz sind, welche Rollen damit arbeiten, welche Lernziele je Rolle gelten, sowie Schulungsnachweise mit Teilnehmer, Datum, Inhalten und Bestätigung. Der AI Act verlangt keine bestimmte Form — die Pflicht ist als best-efforts-Ansatz ausgestaltet, aber Nachweisbarkeit ist der Kern. Genau dafür ist das Nachweis-Kit oben gedacht.
Ab dem 2. August 2026 beginnt die Marktüberwachung. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für den AI Act. Unternehmen sollten dann Nachweise über ihre KI-Kompetenz-Maßnahmen vorlegen können.
Der AI Act sieht für Pflichtverstöße Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Art. 4 ist zwar niedrigschwellig angelegt, aber fehlende KI-Kompetenz kann bei Schäden oder anderen Verstößen als erschwerender Faktor gewertet werden.
Art. 50 EU AI Act: Wann KI-Inhalte und Bots gekennzeichnet werden müssen.
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